WSBGebV · Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung WSBGebV чл. 5Inkrafttreten В силаОфициален текст Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft. ← Предишен · чл. 4 Съдържание