WSBGebV · Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung WSBGebV Art. 5Inkrafttreten Van krachtOfficiële tekst Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft. ← Vorige · Art. 4 Inhoud