BodSchätzDV · Verordnung zur Durchführung des § 6 Absatz 3 des Bodenschätzungsgesetzes
BodSchätzDV чл. 2Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
BodSchätzDV · Verordnung zur Durchführung des § 6 Absatz 3 des Bodenschätzungsgesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.