BodSchätzDV · Verordnung zur Durchführung des § 6 Absatz 3 des Bodenschätzungsgesetzes
BodSchätzDV Art. 2Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
BodSchätzDV · Verordnung zur Durchführung des § 6 Absatz 3 des Bodenschätzungsgesetzes
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