BTGO 2025 · Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
BTGO 2025 чл. 128Rechte des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
XII. Abweichungen und Auslegung dieser Geschäftsordnung
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung kann Fragen aus seinem Geschäftsbereich beraten und dem Bundestag Empfehlungen unterbreiten (§ 75 Absatz 1 Buchstabe h).