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BVFG · Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge

BVFG чл. 98Erschleichung von Vergünstigungen

Siebter Abschnitt Strafbestimmungen

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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unrichtige oder unvollständige Angaben tatsächlicher Art macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen Rechte oder Vergünstigungen, die Spätaussiedlern vorbehalten sind, zu erschleichen.