Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

EdSchleifAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinschleifer und zur Edelsteinschleiferin

EdSchleifAusbV чл. 10Inhalt

Abschnitt 3 Abschluss- oder Gesellenprüfung

В силаОфициален текст

Die Abschluss- oder Gesellenprüfung erstreckt sich auf 1.

die in der Anlage genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

2.

den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.