Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

EdSchleifAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinschleifer und zur Edelsteinschleiferin

EdSchleifAusbV Art. 10Inhalt

Abschnitt 3 Abschluss- oder Gesellenprüfung

Van krachtOfficiële tekst

Die Abschluss- oder Gesellenprüfung erstreckt sich auf 1.

die in der Anlage genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

2.

den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.