EgVG · Gesetz zur Erstellung gesamtwirtschaftlicher Vorausschätzungen der Bundesregierung
EgVG чл. 4Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
EgVG · Gesetz zur Erstellung gesamtwirtschaftlicher Vorausschätzungen der Bundesregierung
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