EgVG · Gesetz zur Erstellung gesamtwirtschaftlicher Vorausschätzungen der Bundesregierung
EgVG ст. 4Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
EgVG · Gesetz zur Erstellung gesamtwirtschaftlicher Vorausschätzungen der Bundesregierung
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.