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EgVV · Verordnung über die Erstellung der gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzungen der Bundesregierung

EgVV чл. 4Öffentliche Stellungnahmen

В силаОфициален текст

Die Gemeinschaftsdiagnose kann das Ergebnis ihrer Prüfung veröffentlichen, allerdings nicht vor Veröffentlichung der Vorausschätzung durch die Bundesregierung. Im Übrigen steht die Veröffentlichung von Informationen im Zusammenhang mit dem Befürwortungsverfahren im Ermessen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.