EUGewSchVG · Gesetz zum Europäischen Gewaltschutzverfahren
EUGewSchVG чл. 17Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel
Unterabschnitt 3 Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland
Aus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 vollstreckbar ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.