FestLSockelOWiZustV · Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Festlandsockels FestLSockelOWiZustV чл. 3 В силаОфициален текст Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Предишен · чл. 1 Съдържание