GAPInVeKoSV · Verordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems
GAPInVeKoSV чл. 49Aufrechnung
Abschnitt 7 Berechnung der Direktzahlungen, Kürzungen und Sanktionen
Zu Unrecht gezahlte Beträge können mit anderen Zahlungen des gleichen Jahres oder der Folgejahre, die von der zuständigen Zahlstelle an den Betriebsinhaber zu leisten sind, aufgerechnet werden.