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GAPInVeKoSV · Verordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems

GAPInVeKoSV ст. 49Aufrechnung

Abschnitt 7 Berechnung der Direktzahlungen, Kürzungen und Sanktionen

ДействуетОфициальный текст

Zu Unrecht gezahlte Beträge können mit anderen Zahlungen des gleichen Jahres oder der Folgejahre, die von der zuständigen Zahlstelle an den Betriebsinhaber zu leisten sind, aufgerechnet werden.