KCanWissZustV · Verordnung zur Festlegung der zuständigen Behörde für die Erlaubniserteilung und die Überwachung des Umgangs mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken nach dem Konsumcannabisgesetz KCanWissZustV чл. 2Inkrafttreten В силаОфициален текст Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ← Предишен · чл. 1 Съдържание