TelekomBATZV · Verordnung über die Bewilligung von Altersteilzeit und die Gewährung eines Altersteilzeitzuschlags für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten TelekomBATZV чл. 3Inkrafttreten В силаОфициален текст Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft. ← Предишен · чл. 2 Съдържание