BmTierSSchV · Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren BmTierSSchV чл. 36 Unterabschnitt 3 Vorschriften über eingeführte Tiere und Waren В силаОфициален текст (weggefallen) ← Предишен · чл. 35 Съдържание чл. 36a · Следващ →