BmTierSSchV · Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren BmTierSSchV Art. 36 Unterabschnitt 3 Vorschriften über eingeführte Tiere und Waren In forceOfficial text (weggefallen) ← Previous · Art. 35 Contents Art. 36a · Next →