UmwG чл. 45cVerschmelzungsbericht und Unterrichtung der Partner
Dritter Unterabschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Partnerschaftsgesellschaften
Ein Verschmelzungsbericht ist für eine an der Verschmelzung beteiligte Partnerschaftsgesellschaft nur erforderlich, wenn ein Partner gemäß § 6 Abs. 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist. Von der Geschäftsführung ausgeschlossene Partner sind entsprechend § 39b zu unterrichten.