VAG · Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
VAG чл. 278Gruppenstruktur
Abschnitt 3 Geschäftsorganisation, Berichtspflichten
Versicherungsunternehmen, Versicherungs-Holdinggesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften veröffentlichen jährlich die rechtliche Struktur und die Governance- und Organisationsstruktur auf Gruppenebene einschließlich einer Beschreibung der zu der Gruppe gehörenden Tochtergesellschaften, wichtigen verbundenen Unternehmen und bedeutenden Zweigniederlassungen.