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VAG · Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen

VAG Art. 278Gruppenstruktur

Abschnitt 3 Geschäftsorganisation, Berichtspflichten

In forceOfficial text

Versicherungsunternehmen, Versicherungs-Holdinggesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften veröffentlichen jährlich die rechtliche Struktur und die Governance- und Organisationsstruktur auf Gruppenebene einschließlich einer Beschreibung der zu der Gruppe gehörenden Tochtergesellschaften, wichtigen verbundenen Unternehmen und bedeutenden Zweigniederlassungen.