WahrnV · Verordnung über die Wahrnehmung einzelner den Prüfungsstellen, der Gebrauchsmusterstelle, den Markenstellen und den Abteilungen des Patentamts obliegender Geschäfte WahrnV чл. 9Inkrafttreten В силаОфициален текст Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft. ← Предишен · чл. 8 Съдържание