WahrnV · Verordnung über die Wahrnehmung einzelner den Prüfungsstellen, der Gebrauchsmusterstelle, den Markenstellen und den Abteilungen des Patentamts obliegender Geschäfte WahrnV Art. 9Inkrafttreten In forceOfficial text Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft. ← Previous · Art. 8 Contents