WinterbeschV · Verordnung über ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld und die Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung in den Wintermonaten WinterbeschV чл. 10Inkrafttreten, Außerkrafttreten В силаОфициален текст Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2006 in Kraft. ← Предишен · чл. 9 Съдържание