WinterbeschV · Verordnung über ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld und die Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung in den Wintermonaten WinterbeschV Art. 10Inkrafttreten, Außerkrafttreten In forceOfficial text Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2006 in Kraft. ← Previous · Art. 9 Contents