Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

WStHAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Werksteinhersteller und zur Werksteinherstellerin

WStHAusbV чл. 6Schriftlicher Ausbildungsnachweis

Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

В силаОфициален текст

(1) Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Dazu ist ihnen während der Ausbildungszeit Gelegenheit zu geben.

(2) Die Ausbildenden haben den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen.