Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

WStHAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Werksteinhersteller und zur Werksteinherstellerin

WStHAusbV Art. 6Schriftlicher Ausbildungsnachweis

Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

In forceOfficial text

(1) Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Dazu ist ihnen während der Ausbildungszeit Gelegenheit zu geben.

(2) Die Ausbildenden haben den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen.