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Protokoll, betreffend die Europäische Ko · Protokoll, betreffend die Europäische Konferenz der Verkehrsminister samt Geschäftsordnung der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister

§ 13 Protokoll, betreffend die Europäische KoÄNDERUNGEN

Artikel 13

In KraftAmtlicher Text

Das gegenwärtige Protokoll kann durch den Rat abgeändert werden;

die Minister müssen sich einstimmig dafür aussprechen und seitens ihrer Regierungen mit Vollmachten ausgestattet sein; die Änderungen treten in Kraft, sobald sie von allen Mitgliedsregierungen genehmigt worden sind.