Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Privilegien und Immunitäten des Europara · Privilegien und Immunitäten des Europarates (4. Protokoll)

§ 9 Privilegien und Immunitäten des Europara

ARTIKEL 9

In KraftAmtlicher Text

Dieses Zusatzprotokoll wird zur Unterzeichnung durch die Mitglieder des Europarates aufgelegt; diese können ihre Mitgliedschaft hiezu begründen:

a) durch Unterzeichnung ohne Vorbehalt der Ratifikation oder

b) durch Unterzeichnung unter Vorbehalt der Ratifikation und nachfolgende Ratifikation.

Die Ratifikationsurkunden werden beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt.