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Privilegien und Immunitäten der Donaukom · Privilegien und Immunitäten der Donaukommission

§ 0 Privilegien und Immunitäten der Donaukom

In KraftAmtlicher Text

ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE PRIVILEGIEN UND IMMUNITÄTEN DER DONAUKOMMISSION

StF: BGBl. Nr. 249/1965

*Bulgarien 249/1965 *Jugoslawien 249/1965 *Rumänien 158/1986 *Tschechoslowakei 249/1965 *UdSSR 249/1965 *Ukraine 249/1965 *Ungarn 249/1965

Die Vertragschließenden Teile,

im Hinblick auf die Artikel 14 und 16 der am 18. August 1948 unterzeichneten Konvention über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau,

im Hinblick darauf, daß die Donaukommission, ihre Beamten und die Vertreter der Staaten bei der Donaukommission auf dem Gebiet jedes der Vertragschließenden Teile Privilegien und Immunitäten genießen sollen, die für die Ausübung ihrer Funktionen ebenso wie für die Verwirklichung der in der Konvention über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau vorgesehenen Ziele notwendig sind,

haben folgendes vereinbart:

Die Beitrittsurkunde ist am 13. Juli 1965 bei der Donaukommission hinterlegt worden. Das vorliegende Übereinkommen ist daher gemäß Artikel VII Absatz 4 für Österreich am 13. Juli 1965 in Kraft getreten.

Bisher gehören diesem Übereinkommen folgende weitere Staaten an:

Bulgarien, Jugoslawien, Tschechoslowakei, Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik, Ungarn, Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.

Der gemäß Artikel 64 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Funktionen des Bundespräsidenten ausübende Bundeskanzler erklärt den Beitritt der Republik Österreich zu dem Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Donaukommission vom 15. Mai 1963, welches also lautet: ...

und verspricht im Namen der Republik Österreich eine gewissenhafte Erfüllung der in diesem Übereinkommen enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Beitrittsurkunde von dem gemäß Artikel 64 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Funktionen des Bundespräsidenten ausübenden Bundeskanzler unterzeichnet, vom Vizekanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau, vom Bundesminister für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 4. Juni 1965.