Privilegien und Immunitäten der Donaukom · Privilegien und Immunitäten der Donaukommission
§ 1 Privilegien und Immunitäten der Donaukom
Rechtspersönlichkeit
Die Donaukommission (im folgenden Kommission genannt) genießt Rechtspersönlichkeit und hat insbesondere die Fähigkeit:
a) Verträge zu schließen;
b) Eigentum zu erwerben, in Bestand zu nehmen und zu veräußern;
c) vor Gericht aufzutreten.