Entwicklungshilfe - technische Hilfe (Tu · Entwicklungshilfe - technische Hilfe (Tunesien)
§ 1 Entwicklungshilfe - technische Hilfe (Tu
Artikel 1
Die Vertragschließenden Teile werden die Verwirklichung der Ziele der wirtschaftlichen Entwicklung Tunesiens unter Mitwirkung der österreichischen Wissenschaft und Technik nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten fördern.