Staatsgrenze Österreich – Jugoslawien (E · Staatsgrenze Österreich – Jugoslawien (Ergänzungen)
§ 6 Staatsgrenze Österreich – Jugoslawien (EArtikel 6
ABSCHNITT II ABSCHNITT römisch zwei Änderung des Verlaufes der Staatsgrenze im Bereich des regulierten Ägydibaches (Teil des Grenzabschnittes VIII)
Verfassungsbestimmung
Spätere Veränderungen des Verlaufes des Ägydibaches haben auf den im Artikel 5 dieses Vertrages festgelegten Verlauf der Staatsgrenze keinen Einfluß.