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Konvention zur Beseitigung jeder Form vo · Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

§ 22 Konvention zur Beseitigung jeder Form vo

Artikel 22

In KraftAmtlicher Text

Die Sonderorganisationen haben das Recht auf Teilnahme, wenn die Durchführung von Bestimmungen dieser Konvention behandelt wird, die in ihr Aufgabengebiet fallen. Das Komitee kann die Sonderorganisationen einladen, Berichte über Durchführung dieser Konvention auf Gebieten vorzulegen, die in deren Tätigkeitsbereich fallen.