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Zweite Vereinbarung über Vorhaben im Lan · Zweite Vereinbarung über Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten)

§ 10 Zweite Vereinbarung über Vorhaben im Lan§ 10. Ausbau des Sicherheitszentrums Klagenfurt Paragraph 10, Ausbau des Sicherheitszentrums Klagenfurt

Hochbau

In KraftAmtlicher Text

(1) Der Ausbau des Sicherheitszentrums Klagenfurt soll nach folgendem Konzept erfolgen:

a) die Bundespolizeidirektion soll am Standort St. Ruprechter Straße/Viktringer Ring ausgebaut werden;

b) die Stabsabteilung und der Wirtschaftsdienst des Landesgendarmeriekommandos von Kärnten sollen nach Krumpendorf verlegt werden;

c) die Sicherheitsdirektion und die Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten sollen im Amalienhof in Klagenfurt zusammengefaßt werden.

(2) Der Bund verpflichtet sich, die Finanzierung des Ausbaues des Sicherheitszentrums Klagenfurt sicherzustellen und den Ausbau in den nächsten Jahren in Angriff zu nehmen.