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Zweite Vereinbarung über Vorhaben im Lan · Zweite Vereinbarung über Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten)

§ 9 Zweite Vereinbarung über Vorhaben im Lan§ 9. Verkehrsentflechtung im Raum Villach Paragraph 9, Verkehrsentflechtung im Raum Villach

In KraftAmtlicher Text

Zur Bewältigung des Verkehrsaufkommens im überregionalen Verkehrsknotenpunkt Villach und auch im Hinblick auf die über das Land Kärnten hinausgehende Interessenslage ist die Errichtung einer weiteren Draubrücke in Villach erforderlich. Die Vertragsparteien werden zur Errichtung der Draubrücke und der damit zusammenhängenden Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges Villach-Lind beitragen, wobei der Bundesanteil mit 60 Millionen Schilling festgelegt wird.