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Übereinkommen über das Verbot oder die B · Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen

§ 3 Übereinkommen über das Verbot oder die B

Unterzeichnung

In KraftAmtlicher Text

Dieses Übereinkommen liegt für alle Staaten während eines Zeitabschnittes von zwölf Monaten ab 10. April 1981 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.