Europäisches Übereinkommen über die Bere · Europäisches Übereinkommen über die Berechnung von Fristen § 6 Europäisches Übereinkommen über die Bere ARTIKEL 6 In KraftAmtlicher Text Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig. ← Vorherige · § 5 Inhalt § 7 · Nächste →