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DV-StAG · Staatsanwaltschaftsgesetz-DV

§ 20a DV-StAGBesondere Bestimmungen für das Register „BAZ“

VIERTER ABSCHNITT Innerbehördlicher Geschäftsgang

In KraftAmtlicher Text

Für Verfahren wegen Straftaten, für die im Hauptverfahren das Bezirksgericht zuständig wäre, ist im Ermittlungs- und Hauptverfahren das Register „BAZ“ in sinngemäßer Anwendung der §§ 19 und 20 zu führen.