Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

DV-StAG · Staatsanwaltschaftsgesetz-DV

§ 21 DV-StAGBesondere Bestimmungen für das allgemeine Register „NSt“

VIERTER ABSCHNITT Innerbehördlicher Geschäftsgang

In KraftAmtlicher Text

In das Register „NSt“ sind insbesondere einzutragen:

1. Strafvollzugssachen,

2. Amtshandlungen des Journalstaatsanwalts,

3. Geschäftsfälle in bürgerlichen Rechtssachen,

4. Sonstiges.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2008-01-01