DV-StAG · Staatsanwaltschaftsgesetz-DV
§ 46 DV-StAGErmittlungsakt und Registerführung
NEUNTER ABSCHNITT Sonderbestimmungen für Bezirksanwälte
Ist für den Bezirksanwalt keine eigene Geschäftsabteilung eingerichtet, so hat er deren Aufgaben, insbesondere die Führung von Ermittlungsakt, Tagebuch und Register zu übernehmen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2010-10-01