Bezirksgerichtliche Organisation (Bund – · Bezirksgerichtliche Organisation (Bund – NÖ)
§ 3 Bezirksgerichtliche Organisation (Bund –Aufrechterhaltung der Notarstellen
Artikel III Artikel römisch drei
Notarstellen, die an Orten eingerichtet sind, an denen nach der Anlage 1 keine Bezirksgerichte mehr bestehen werden (in der Folge kurz „Sitzgemeinden“ genannt), werden aufrechterhalten werden.