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Erhaltung und Weiterentwicklung des Nati · Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel (Bund – Burgenland)

§ 2 Erhaltung und Weiterentwicklung des NatiNationalparkflächen

Artikel II Artikel römisch zwei

In KraftAmtlicher Text

(1) Der Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel im Sinne dieser Vereinbarung umfasst eine Fläche von 9.671 ha. Die Nationalparkflächen erstrecken sich über die Katastralgemeinden Illmitz, Apetlon, Neusiedl am See, Weiden am See, Andau, Tadten und Podersdorf am See. Zur Erläuterung der Lage der Nationalparkflächen und deren Zuordnung zu Natur- und Bewahrungszonen dient die Anlage 1, die einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung bildet.

(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 1/2026 )

(3) Jede Veränderung der Nationalparkflächen des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel bedarf der Herstellung des Einvernehmens der Vertragsparteien.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2026-01-18