§ 3 Erhaltung und Weiterentwicklung des NatiGrenzüberschreitender Nationalpark
Artikel III Artikel römisch drei
Die Vertragsparteien stellen fest, dass sie den grenzüberschreitenden österreichisch-ungarischen Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel zielorientiert weiterentwickeln werden. Sie werden einander laufend über die dafür notwendigen Schritte informieren.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2026-01-18