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Erhaltung und Weiterentwicklung des Nati · Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel (Bund – Burgenland)

§ 3 Erhaltung und Weiterentwicklung des NatiGrenzüberschreitender Nationalpark

Artikel III Artikel römisch drei

In KraftAmtlicher Text

Die Vertragsparteien stellen fest, dass sie den grenzüberschreitenden österreichisch-ungarischen Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel zielorientiert weiterentwickeln werden. Sie werden einander laufend über die dafür notwendigen Schritte informieren.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2026-01-18