Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

§ 1169 ABGBFürsorgepflicht.

Sechs u. zwanzigstes Hauptstück. Von Verträgen über Dienstleistungen

In KraftAmtlicher Text

Die Bestimmungen des § 1157, mit Ausnahme der die Regelung der Dienstleistungen und die Arbeits- und Erholungszeit betreffenden, finden auf den Werkvertrag sinngemäße Anwendung.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 1917-01-01