ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 697 ABGBa) Unverständliche und gesetz- oder sittenwidrige Bedingungen
II. Arten der Einschränkung römisch zwei. Arten der Einschränkung
Unverständliche, unbestimmte sowie gesetz- oder sittenwidrige Bedingungen gelten als nicht beigesetzt.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2017-01-01