ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 710 ABGB
II. Arten der Einschränkung römisch zwei. Arten der Einschränkung
Wenn der Belastete die Auflage aus seinem Alleinverschulden nicht oder nicht vollständig erfüllt hat, ist die Auflage im Zweifel als auflösende Bedingung (§ 696) zu behandeln.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2017-01-01