VersVG · Versicherungsvertragsgesetz
§ 53 VersVG
I. Inhalt des Vertrages. römisch eins. Inhalt des Vertrages.
Die Versicherung umfaßt den durch den Eintritt des Versicherungsfalles entgehenden Gewinn nur, soweit dies besonders vereinbart ist.
VersVG · Versicherungsvertragsgesetz
I. Inhalt des Vertrages. römisch eins. Inhalt des Vertrages.
Die Versicherung umfaßt den durch den Eintritt des Versicherungsfalles entgehenden Gewinn nur, soweit dies besonders vereinbart ist.