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Abkommen über das Verhältnis der Stempel · Abkommen über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Scheckrecht

§ 2 Abkommen über das Verhältnis der Stempel

Artikel 2.

In KraftAmtlicher Text

Das Abkommen, dessen französischer und englischer Wortlaut gleich maßgebend sind, trägt das Datum des heutigen Tages.

Nach diesem Tage kann es noch bis zum 15. Juli 1931 für jedes Mitglied des Völkerbunds und für jeden Nichtmitgliedstaat gezeichnet werden.